Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Beate Knappe photography und dem Auftraggeber gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
- Die angebotenen Leistungen sind kein rechtlich bindendes Angebot. Auf Wunsch erstellt Beate Knappe photography ein individuelles Angebot auf der Grundlage der Wünschen des Kunden.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Beate Knappe hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
Urheberrecht
- Beate Knappe photogaphy steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Der Verwendungszweck der Fotografien, die durch Auftrag des Kunden von Beate Knappe photography erstellt werden, unterscheidet sich grundsätzlich in 3 Kategorien:
a. Die ausschließlich „private Nutzung“,
b. Die ausschließlich „geschäftliche Nutzung“ und
c. die „privat und geschäftliche Nutzung“.
d. Die Verwendung der Fotografien in einer Onlinepräsentation oder in Druckerzeugnissen ausgenommen Geburtsanzeigen, einzelne private Fotobücher, einzelne private Kalender, sind z.B. eine „geschäftliche Nutzung“ und es erfolgt ein Aufschlag auf das vereinbarte Honorar von mindestens € 200,- je nach Verwendung der Fotografien, hier gelten verbindlich die Honorarempfehlungen für Bildhonorare des MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing).
3. Überträgt Beate Knappe, die Fotografin, Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über auf den Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
5. Der Auftraggeber eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, dass Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Ist ein öffentliches Nutzungsrecht als Verwertung der Lichtbilder vereinbart, kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber (Beate Knappe photography) genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung be rechtigt Beate Knappe photography zum Schadensersatz.
7. Die Negative, bzw. Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Honorierung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale berechnet; Nebenkosten, falls nicht anders vereinbart, sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus.
- Bei Auftragserteilung werden 50% des vereinbarten Honorars sofort fällig.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben ebenso bei Beate Knappe photography, bis zur vollständigen Bezahlung.
- Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Beate Knappe photography mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Beate Knappe photography, behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Bis 50 km (Anfahrt) sind enthalten. Für jeden weiteren Anfahrts-km werden 40 Cent berechnet.
Haftung
- Die Fotografin speichert die Dateien des Auftrags sorgfältig, so das Nachbestellungen jederzeit möglich sind.
- Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet:
Storno länger als 6 Wochen vor dem Termin: 20 %,
Storno sechs (36 Tage) bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %,
weniger als 28 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B., Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 % - Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Beate Knappe photography schriftlich eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
- Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen an Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
Düsseldorf, im Januar 2010